Muskelschmerzen und Triggerpunkte können lokal schmerzen oder in andere Regionen ausstrahlen. Häufig entstehen sie durch Überlastung, Schonhaltung, Stress, Training oder längere einseitige
Positionen. In der Physiotherapie behandeln wir nicht nur den Schmerzpunkt, sondern auch die auslösende Belastung.
Die Behandlung wird nach einer genauen physiotherapeutischen Untersuchung individuell aufgebaut. Je nach Befund kombinieren wir manuelle Therapie, aktive Therapie, Training und ein Heimprogramm.
Typische Beschwerden
- Druckschmerz in einem verspannten Muskelstrang
- ausstrahlende Schmerzen in Schulter, Arm, Rücken oder Bein
- muskuläre Steifigkeit und Bewegungseinschränkung
- Beschwerden nach Training, Arbeit oder längerer Haltung
- wiederkehrende Verspannungen trotz Massage
Was wir anschauen
- betroffene Muskulatur und ausstrahlende Muster
- Beweglichkeit angrenzender Gelenke
- Haltung, Arbeitsbelastung und Trainingsbelastung
- Kraftdefizite und Koordination
- Faktoren, die die Spannung immer wieder auslösen
Mögliche Therapie
- Triggerpunkttherapie mit gezielter Drucktechnik
- Dry Needling bei geeigneter Indikation
- Massage und Weichteiltechniken
- aktive Übungen zur Durchblutung und Belastbarkeit
- Heimprogramm und Belastungsanpassung
Häufige Fragen
Brauche ich bei Muskelschmerzen und Triggerpunkten eine ärztliche Verordnung?
Sie können sich mit oder ohne ärztliche Verordnung melden. Mit ärztlicher Verordnung wird die Physiotherapie in der Regel über Kranken- oder Unfallversicherung abgerechnet.
Wie läuft die erste Behandlung bei Muskelschmerzen und Triggerpunkten ab?
Wir beginnen mit einer genauen Befragung und Untersuchung. Danach besprechen wir, welche Behandlungsschritte und Übungen für Ihre Situation sinnvoll sind.
Wann sollte ich Muskelschmerzen und Triggerpunkten ärztlich abklären lassen?
Bei Fieber, unerklärlichem Gewichtsverlust, starken nächtlichen Schmerzen, Unfall oder neurologischen Ausfällen sollte ärztlich abgeklärt werden.
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Sie können sich mit oder ohne ärztliche Verordnung bei uns melden. Mit ärztlicher Verordnung wird die Behandlung in der Regel über Kranken- oder Unfallversicherung abgerechnet.
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